Erfreulicher Weise hat der Bundesanzeiger (BANZ) die Forderung des Deutschen Steuerberaterverbandes ernst genommen und die Zügel etwas gelockert.
Für noch nicht offengelegte Jahresabschlüsse 2020 von GmbH´s wird wohl vor dem 07.03.2022 kein Ordnungsgeld festgesetzt.

Quelle: https://www.dstv.de/offenlegungsfrist-fur-jahresabschlusse-2020-quasi-verlangert/

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