In Ergänzung zum Entwurf des Steuerentlastungsgesetztes aus März 2022 sollen nun noch weitere Entlastungen eingearbeitet werden, die ab zum größten Teil rückwirkend ab 01.01.2022 gelten sollen.

Insbesondere soll auf die steigenden Preise im Energiebereich mit einer Entlastung in Form einer Energiepreispauschale und eines Kinderbonus reagiert werden. Die Entfernungspauschale soll rückwirkend ab 01.01.2022 auf 0,38 €/km erhöht werden (bisher 0,35€) etc.

Die weiteren Maßnahmen entnehmen Sie bitte beiliegendem Anhang.