Am 7.10. hat der Bundesrat der Möglichkeit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsausgleichszahlung durch Arbeitgeber an seine Mitarbeiter zugestimmt. Diese Regelung stellt eine freiwillige Zahlung des AG an seine AN bis zu 3.000 € abgabenfrei. Nach weiteren Informationen kann diese Zahlung voraussichtlich bis zum 31.12.2024 sowie ratierlich vorgenommen werden.
Insgesamt dürfen Arbeitnehmer maximal 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei aufgrund dieser Vorschrift erhalten.
Nach Unterzeichnung durch den Präsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt die Regelung bereits rückwirkend ab 01.10.2022 in Kraft.
Bei weiteren Fragen stehe mein Team und ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.