Nach Angaben der FAZ wird es ab dem 27.10.2022 möglich sein die Inflationsausgleichszahlung an MITARBEITER steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen.
Am 26.10.2022 soll die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgen. Ab dem Folgetag soll die Regelung dann in Kraft treten und Arbeitgebern die Möglichkeit geben bis 31.12.2024 insgesamt 3.000 € an die Mitarbeiter auszuzahlen.

Bitte lassen Sie uns für die kommenden Lohnabrechnungen wissen ob und wieviel Sie an Ihre Mitarbeiter auszahlen möchten. Soweit ich das verstanden habe gilt das auch für Aushilfen und Geschäftsführer. Hier bitte ich noch die endgültige Fassung abzuwarten.

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