Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien noch ein frohes und gesundes neues Jahr mit viel Erfolg und Zufriedenheit.

Über die Weihnachtstage habe ich mir das Jahressteuergesetz mal angeschaut. Es sind tatsächlich zahlreiche Änderungen enthalten, die mehr oder weniger große Steuerentlastungen mit sich bringen.

Die Neuregelungen zu den PV-Anlagen sind jedoch m.E. sehr begrüßenswert, da für sehr viele Anlagenbetreiber sowohl die Einkommensteuer- als auch die Umsatzsteuerebene wegfällt.
Zu den einzelnen Regelung bei den PV-Anlagen wird bestimmt ein BMF-Schreiben ergehen um Klarstellung zu erzeugen.

Sonderzulage für Pflegekräfte (1.000 €), erweiterte Regelungen zu Homeoffice + Arbeitszimmer, Anhebung des Afa-Satzes von 2% auf 3% bei neuen vermieteten Wohnbauten, Erhöhung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende uva …

Sie erhalten anbei die Zusammenfassung der im Jahressteuergesetz geregelten Neuerungen.

Bei Fragen stehen mein Team und ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.