Anbei ein weiteres Info-Schreiben zur E-Rechnungspflicht ab 2025.
Ich möchte Sie bitten sich rechtzeitig mit Ihrem Systempartner / Softwareanbieter in Verbindung zu setzen damit in Ihrem Unternehmen ein reibungsloser Übergang stattfinden kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen brauchen Sie die Vorgaben erst ab 2027 zu erfüllen. Alternativ können Sie auf einen externen Dienstleister hinsichtlich der Erstellung von E-Rechnungen zurückgreifen. Denkbar ist auch, dass die Bundesregierung Applikationen zur Erstellung/Verarbeitung von E-Rechnungen anbieten wird.
Aus dem Inhalt:
- Vorbemerkung/Einleitung
- Darstellung der bisherigen Abrechnungspraxis
- Künftige Ausgestaltung der Abrechnungspraxis
- Umfang der Änderungen
- Notwendigkeit eines strukturierten Formats
- Zeitliche Perspektiven
- Sanktionen bei Nichterfüllung
- Praktische Handlungsfragen
- Programm zur Erstellung und Verarbeitung einer E-Rechnung
- Potenzielle Problematik des Rechnungsempfängers bei der Verwendung sonstiger Rechnungen
- Fazit
Infoschreiben DWS eRechnungspflicht E-Rechnung ab 2025-4
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