Anliegend erhalten Sie unsere Sonder-Informationsschreiben die Kleinunternehmerregelung ab 2025 betreffend. Hier haben sich wesentliche Änderungen ergeben.

Unter anderem müssen Sie jetzt selbst die Umsatzgrenze unterjährig überwachen. Sobald Sie die 25.000 € Umsatzgrenze überschreiten sind sie umsatzsteuerpflichtig … auch mitten im Jahr!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.