Die Bundesregierung plant ab 2027 die Einführung einer Registrierkassenpflicht. Im Entwurf steht, dass bei „Geschäften“ mit Umsätzen von mehr als 100.000 € eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden soll.
Was unter dem Begriff „Geschäfte“ zu verstehen ist und welche Branchen betroffen sind bleibt offen. Genauso ist der Begriff „Umsatz“ nicht näher erläutert. Handelt es sich bei der Grenze von 100.000 € um den Jahresgesamtumsatz oder nur um den Bar-Umsatz? Gibt es Ausnahmeregelungen? Diese Fragen werden wohl in der nächsten Zeit geklärt.
Positiv zu erwähnen ist die Abkehr von der Bon-Ausgabepflicht. Die Abschaffung soll durch das „Sofortprogramm für den Bürokratieabbau“ umgesetzt werden.
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