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Steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung für Mitarbeiter möglich bis max. 1.500 € bis 31.12.2020

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, als „Bonbon“ hat die Regierung Sonderzahlungen für MitarbeiterInnen, die zusätzlich zum Lohn / Gehalt gezahlt werden bis zu einer Höhe von 1.500 € (Jahresbetrag) steuerfrei und sozialversicherungsfrei gestellt. Wenn Sie also Ihren Mitarbeitern etwas „Gutes zukommen lassen möchten“ können Sie bis zum 31.12.2020 eine derartige Zahlung vornehmen. Diese Zahlung [...]

Von | 2020-04-07T13:17:37+02:00 7. April 2020|Allgemein, Covid-19|