von ziechaus | 28. April 2020 | Allgemein, Covid-19
Ab 01.07.2020 beträgt der Umsatzsteuersatz in der Gastronomie auch für die sogenannten „Vor-Ort-Umsätze“ 7%. Bisher galt für den Verzehr vor Ort 19% Ust. Diese Begünstigung ist auf 1 Jahr beschränkt. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Kassenaufsteller in...