Generell 7% Umsatzsteuer in der Gastronomie ab 01.07.2020 / Übersicht Coronahilfen

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Generell 7% Umsatzsteuer in der Gastronomie ab 01.07.2020 / Übersicht Coronahilfen

Ab 01.07.2020 beträgt der Umsatzsteuersatz in der Gastronomie auch für die sogenannten “Vor-Ort-Umsätze” 7%. Bisher galt für den Verzehr vor Ort 19% Ust. Diese Begünstigung ist auf 1 Jahr beschränkt.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Kassenaufsteller in Verbindung damit eine entsprechende Programmierung der neuen Umsätze ” Verzehr-vor-Ort 7% 1.7.20-30.06.21″ (zum Beispiel) eingerichtet und in der elektronischen Registrierkasse / PC-Kasse / Cloud verbucht und nachvollzogen werden kann. Heben Sie bitte das Programmierprotokoll auf und passen bitte eine vorhandene Verfahrensdokumentation an.

Bitte verwenden Sie die bisher schon eingerichtete Taste “Außer-Haus-Umsätze 7%” , wie bisher auch, nur für “Außer-Haus-Umsätze”.

Des weiteren erhalten Sie anbei eine ganz interessante Übersicht des BMF über alle bisher vorgenommenen Hilfsmaßnahmen.

 

Von | 2020-05-05T12:59:00+02:00 28. April 2020|Allgemein, Covid-19|