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Zuschuss bei Künstlern in der KSK / Antrag anbei

25. März 2020 | Allgemein, Covid-19

Grafik Corona-Virus

Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

speziell für Mandanten, die in der KSK (Künstlersozialkasse) sind werden bei Nachweis unmittelbar 2.000 € als Zuschuss ausgezahlt, der nicht zurückgezahlt werden braucht.

Das Antragsformular erhalten Sie anbei.

https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus

Mit freundlichen Grüßen

Diplom Kaufmann (FH)
Thomas Ziechaus
Steuerberater

 

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Antrag Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise

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