Im Vergleich zu den anderen Corona-Hilfen wird aktuell der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss
etwas vernachlässigt.
Bitte bedenken Sie, dass der Zuschuss ZUSÄTZLICH zum Gehalt gezahlt werden kann. Sie können den Zuschuss mit dem Maximalbetrag oder weniger bis zum 31.12.2020 an Ihre/n Mitarbeiter auszahlen.
WICHTIG: Das gilt auch für GESCHÄFTSFÜHRER und AUSHILFEN!
Bei Fragen stehen mein Team und ich gerne zur Verfügung.