Ich hoffe Sie sind gerade nicht allzu sehr mit der „Umsatzsteuer-Umstellung“ Ihrer Rechnungsprogramme, Dauerrechnungen, Verträge oä. beschäftigt.
Sollten Sie hierzu Fragen haben stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Diesmal geht es nochmals um die neue Überbrückungshilfe als Nachfolger des „Corona-Zuschuss„.
Sie erhalten anbei FAQ´s, die hoffentlich ein wenig mehr Übersicht in die Antragsstellung und deren Bedingungen und Voraussetzungen bringen.

Bitte sprechen Sie uns zwecks Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen für das Überbrückungsgeld an.