Ich hoffe Sie sind gerade nicht allzu sehr mit der “Umsatzsteuer-Umstellung” Ihrer Rechnungsprogramme, Dauerrechnungen, Verträge oä. beschäftigt.
Sollten Sie hierzu Fragen haben stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Diesmal geht es nochmals um die neue Überbrückungshilfe als Nachfolger des “Corona-Zuschuss“.
Sie erhalten anbei FAQ´s, die hoffentlich ein wenig mehr Übersicht in die Antragsstellung und deren Bedingungen und Voraussetzungen bringen.
Bitte sprechen Sie uns zwecks Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen für das Überbrückungsgeld an.