Wie Sie wissen hat das Land NRW das Rückmeldeverfahren hinsichtlich der Corona-Soforthilfe angehalten.

Hinsichtlich der Ermittlung einer sich eventuell ergebenen Überkompensation (Rückzahlung) hat das Land NRW beim Bund einige Erleichterungen durchsetzen können.

Sie werden in der nächsten Zeit eine entsprechende Information per E-Mail von der Bezirksregierung NRW erhalten, in der die weiteren Informationen enthalten sind.

Weitere Information gibt es hier:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-rueckmeldeverfahren