Aktuell kann die Novemberhilfe beantragt werden. Die Plattform des Landes NRW ist nun am 25.11.2020 freigeschaltet worden.
Leider ist sie streckenweise schon überlastet.

Mein Team und ich sind bemüht die Anträge so schnell wie möglich zu stellen.

In manchen Fällen sollten wir noch auf Rückmeldungen des Berufsverbandes warten ( z.B. Fitnessstudios, Kosmetik/Fußpflege…)
Da hier noch gutachterliche Stellungnahmen ausstehen über die „Definition von Umsatz“ und wie Vergleichsumsatz angerechnet wird.

Ferner macht es bei Mischbetrieben (Bäckerei/Café, Kosmetik/Fußpflege, Gastro Im Haus/Außer Haus …) Sinn die Novemberbuchhaltung abzuwarten um den echten Umsatzvergleich zu erhalten.

Sie erhalten anbei die aktuellen FAQ´s ( Stand 25.11.2020) zu der Novemberhilfe.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Novemberhilfe/faq-novemberhilfen.html