Auch in 2021 erlaubt die Finanzverwaltung die coronabedingte Herabsetzung der am 10.02.2021 fälligen „1/11 Dauerfristverlängerung“ zur Umsatzsteuer auf 0,00 € für Unternehmen, die von der Corona-Krisebetroffen sind.

Das betrifft in der Regel Unternehmen, die monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen und zum 10.02.2021 parallel mit der Fälligkeit der USt 12/2020 und der 1/11 Dauerfristverlängerung konfrontiert werden.

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