Anbei die aktuelle Lage zur Beantragung der „Neustarthilfe„.

Die FAQs wurden grundlegend geändert.

Antragberechtigt sind nun auch GmbH´s mit maximal einem Gesellschafter, die ihren Geschäftsbetrieb vor dem 20.04.2020 aufgenommen haben.

Anträge können nun AUCH AB SOFORT über den Steuerberater gestellt werden.