Anbei die aktuelle Lage zur Beantragung der “Neustarthilfe“.
Die FAQs wurden grundlegend geändert.
Antragberechtigt sind nun auch GmbH´s mit maximal einem Gesellschafter, die ihren Geschäftsbetrieb vor dem 20.04.2020 aufgenommen haben.
Anträge können nun AUCH AB SOFORT über den Steuerberater gestellt werden.