Neustarthilfe / Änderung der FAQs

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Neustarthilfe / Änderung der FAQs

Anbei die aktuelle Lage zur Beantragung der “Neustarthilfe“.

Die FAQs wurden grundlegend geändert.

Antragberechtigt sind nun auch GmbH´s mit maximal einem Gesellschafter, die ihren Geschäftsbetrieb vor dem 20.04.2020 aufgenommen haben.

Anträge können nun AUCH AB SOFORT über den Steuerberater gestellt werden.

 

Von | 2021-03-18T12:57:53+01:00 18. März 2021|Allgemein, Covid-19|