Sowohl die Ermittlung als auch eine potenzielle (Teil-) Rückzahlung der Corona-Soforthilfe ist um ein weiteres halbes Jahr nach hinten geschoben worden. Sie werden im Laufe der nächsten Zeit von der Landesregierung per Email angeschrieben werden und um Rückmeldung ihrer Berechnung bis zum 31.10.2021 gebeten. Die eigentliche Rückzahlung braucht dann erst zum 31.10.2022 erfolgen.

Wichtig für „Bilanzierende Unternehmen“:

Im Rahmen der Bilanzerstellung 2020 ist die ausgezahlte Corona-Soforthilfe als Betriebseinnahme ergebniserhöhend eingeflossen. Eine eventuell vorzunehmende Rückzahlung würde sich für 2020 gewinnmindernd auswirken, da letztendlich lediglich der nicht zurückzuzahlende Anteil der Corona-Soforthilfe ergebniswirksam in der GuV verbleibt.

Wir werden also im Rahmen der Abschlusserstellung 2020 automatisch auf Sie zukommen.

Grafik NRW-Soforthilfe Rückzahlung Fristen