Die mit dem „Plus“ gekennzeichneten Förderprogramme Überbrückungshilfe III+ und Neustarthilfe+ betreffen die Förderzeiträume Juli – Dezember 2021. Aktuell wurde die Antragsfrist vom 31.12.2021 auf den 31.03.2022 verlängert.

Somit können die FiBu-Daten bis 31.12.2021 verarbeitet werden und es bedarf keiner Schätzung bei Antragstellung in 2022.
Dadurch werden bei positiven Fördervoraussetzungen die Risiken einer späteren Rückzahlung verringert.

Quelle

Bei Fragen stehen meine Team und ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.