Mit Spannung wurde der Ausgang der Verfahrens erwartet. Nun hat das VerwG in Düsseldorf exemplarisch entschieden, dass die (ausgewählten) Kläger die Corona-Soforthilfe NICHT zurückzahlen müssen. Anders als im Text dargestellt konnte gegen den Schlussbescheid kein Einspruch bzw. Widerspruch eingelegt werden … es musste direkt geklagt werden. Das hat viele Menschen abgeschreckt.
Anbei eine kurze Info zu dem Verfahren:
Die Schlussabrechnungen der übrigen Corona-Hilfen ist vom 31.12.2022 auf den 30.06.2023 verschoben worden.
So steht es zumindest in den FAQ´s der Hilfen.