Stand Corona Hilfsprogramme / Neuerungen / Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Düsseldorf

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Stand Corona Hilfsprogramme / Neuerungen / Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Düsseldorf

Mit Spannung wurde der Ausgang der Verfahrens erwartet. Nun hat das VerwG in Düsseldorf exemplarisch entschieden, dass die (ausgewählten) Kläger die Corona-Soforthilfe NICHT zurückzahlen müssen. Anders als im Text dargestellt konnte gegen den Schlussbescheid kein Einspruch bzw. Widerspruch eingelegt werden … es musste direkt geklagt werden. Das hat viele Menschen abgeschreckt.

Anbei eine kurze Info zu dem Verfahren:

Die Schlussabrechnungen der übrigen Corona-Hilfen ist vom 31.12.2022 auf den 30.06.2023 verschoben worden.

So steht es zumindest in den FAQ´s der Hilfen.

Von | 2022-08-23T11:55:43+02:00 23. August 2022|Allgemein, Covid-19|