In Ergänzung zu unserer Mandanteninformation vom 01.08.2024, 16.01.2025 (ausführliche Information) und 12.03.2025 (Step-by-Step Anleitung) möchte ich Sie erneut auf die Dringlichkeit der Kassenmeldungen hinweisen.
- Bestehende elektronische Kassensysteme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, sind bis 31.07.2025 via Elster zu melden.
- Kassensysteme, die nach dem 01.07.2025 angeschafft werden, sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden.
Ich habe bereits von mehreren Mandanten gehört, dass die Kassenaufsteller bei den Meldungen behilflich sind.