In Baden-Württemberg sollen die von betroffenen Unternehmen an die Bezirksregierung unrechtmäßig zurückgezahlten Corona-Soforthilfen wieder erstattet werden.
Hierfür wurde seitens der Landesregierung BaWü ein rechtlicher Rahmen geschaffen.
Umgesetzt wird diese Rückforderung der Unternehmen in einem digitalen Antragsportal, welches aktuell noch nicht freigeschaltet ist.
Ich gehe davon aus, dass NRW und andere Bundesländer nachziehen werden.
Weitere Information unter Erstattung zurückgezahlter Corona Soforthilfen – IHK Südlicher Oberrhein