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Änderung im Mindestlohngesetz zum 01.07.2021

Der Mindestlohn wurde für alle Beschäftigten zum 01.07.2021 auf 9,60 EUR pro Stunde erhöht. Achtung bei den Minijobs: Bei den geringfügig Beschäftigten reduziert sich dadurch die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit auf 46,88 Std. Bitte berücksichtigen Sie diesen Umstand bei Ihrer Personalplanung und bei dem zu führenden Stundennachweis.

Von | 2021-07-20T15:44:58+02:00 20. Juli 2021|Allgemein|