Verlängerung Offenlegungsfristen beim BANZ für Jahresabschlüsse 31.12.2021
Erfreulicherweise fängt der Bundesanzeiger (BANZ) erst nach dem 11.04.2023 Mahnungen für noch nicht offengelegte oder hinterlegte 2021er Jahresabschlüsse rauszuschicken.
Erfreulicherweise fängt der Bundesanzeiger (BANZ) erst nach dem 11.04.2023 Mahnungen für noch nicht offengelegte oder hinterlegte 2021er Jahresabschlüsse rauszuschicken.
Das Wichtigste, kompakt und übersichtlich in unserem Rundschreiben mit Informationen aus dem Steuerrecht. In der aktuellen Ausgabe befassen wir uns mit folgenden Themen: Bundesregierung verlängert Corona-Unterstützungen bis 30.9.2021 (Noch) keine Doppelbesteuerung von gesetzlichen Renten Steuerfreie Sonderzahlungen an Arbeitnehmer bis 31.3.2022 verlängert Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste verfassungswidrig? Längere Frist beim Investitionsabzugsbetrag geplant Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete vorrangig [...]
Anbei ein Newsletter der Rechtsanwaltskanzlei "Hollender Lampe Lampe" mit einer sehr interessanten Sichtweise zum Thema: Staatsanwaltschaft fragt wegen Vorwurf des Subventionsbetrug beim Finanzamt an ... Es bleibt abzuwarten wie sich die Finanzämter im Veranlagungsverfahren 2020 verhalten.
Anbei eine Verknüpfung zu dem Thema "Rückzahlungen von Zuschüssen" und deren Strafbarkeit. Ich möchte Sie bitten, Ihren Zuschussbedarf und die Zugangsvoraussetzungen für eine eventuell später stattfindende Überprüfung genau zu dokumentieren. https://www.datev-magazin.de/praxis/steuerberatung/strafbare-rueckzahlungen-26561