In den letzten 14 Tagen sind Emails der Landesregierung an die Empfänger der Corona-Soforthilfe verschickt worden.
Inhalt war die Aufforderung zur Ermittlung der Überkompensation. Es soll berechnet werden wieviel von dem erhaltenen Zuschuss zurückgezahlt werden muss (…oder nicht zurückgezahlt werden muss).

Hierzu hat die Landesregierung eine Rückmeldefrist bis 30.09.2020 gesetzt.

Ich möchte Sie bitten, die Formulare noch nicht auszufüllen, da es ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Ermittlung der Überkompensation gibt. Anbei 2 Quellen, die von einer momentanen Rückmeldung abraten.

https://rheinischer-spiegel.de/soforthilfe-dehoga-nordrhein-hat-zweifel-an-berechnungsverfahren/

Sollten Sie Hilfe bei der Ermittlung der Überkompensation benötigen möchte ich Sie bitten, uns im September erneut anzusprechen. Ich gehe davon aus, dass dann die Rechtslage eindeutig ist.