In Ergänzung zu unserer Meldung vom 14.07. kann ich Ihnen mitteilen, dass das Land NRW die Rückmeldungen hinsichtlich der Corona-Soforthilfe ausgesetzt hat. Momentan werden keine weiteren Aufforderungen zu Rückmeldungen hinsichtlich der Ermittlung der Überkompensation per Email verschickt.

Wir sind gespannt, wie sich die Situation weiterentwickelt.

Für diejenigen, die bereits eine solche Email erhalten gebe ich nochmals die Empfehlung, die Rückmeldebögen zur Ermittlung der Überkompensation nicht auszufüllen und keinesfalls wegzuschicken bis die Situation rechtlich geklärt ist.

Anbei erhalten Sie die Meldung der Steuerberaterkammer vom 15.07.2020 sowie den Link zur Info.