Steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung für Mitarbeiter möglich bis max. 1.500 € bis 31.12.2020
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, als „Bonbon“ hat die Regierung Sonderzahlungen für MitarbeiterInnen, die zusätzlich zum Lohn / Gehalt gezahlt werden bis zu einer Höhe von 1.500 € (Jahresbetrag) steuerfrei und sozialversicherungsfrei gestellt. Wenn Sie also Ihren Mitarbeitern etwas „Gutes zukommen lassen möchten“ können Sie bis zum 31.12.2020 eine derartige Zahlung vornehmen. Diese Zahlung [...]