Änderung im Mindestlohngesetz zum 01.07.2021

Änderung im Mindestlohngesetz zum 01.07.2021

Der Mindestlohn wurde für alle Beschäftigten zum 01.07.2021 auf 9,60 EUR pro Stunde erhöht. Achtung bei den Minijobs: Bei den geringfügig Beschäftigten reduziert sich dadurch die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit auf 46,88 Std. Bitte berücksichtigen Sie diesen...
Änderung im Mindestlohngesetz zum 01.07.2021

Steuerinformationen Oktober 2020

Das Wichtigste, kompakt und übersichtlich in unserem Rundschreiben mit Informationen aus dem Steuerrecht. In der aktuellen Ausgabe befassen wir uns mit folgenden Themen: Verlängerung der Überbrückungshilfe und des Kurzarbeitergeldes Jahressteuergesetz 2020 in Planung...