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Bundesanzeiger GmbH Offenlegung Jahresabschluss Ordnungsgeld erst nach dem 07.03.2022

Erfreulicher Weise hat der Bundesanzeiger (BANZ) die Forderung des Deutschen Steuerberaterverbandes ernst genommen und die Zügel etwas gelockert. Für noch nicht offengelegte Jahresabschlüsse 2020 von GmbH´s wird wohl vor dem 07.03.2022 kein Ordnungsgeld festgesetzt. Quelle: https://www.dstv.de/offenlegungsfrist-fur-jahresabschlusse-2020-quasi-verlangert/ Bei Fragen stehen mein Team und ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Von | 2022-02-07T08:57:47+01:00 5. Februar 2022|Allgemein|