Verlängerung der Abgabefrist für 2019er Steuererklärungen bis 30.08.2021
Die Abgabefrist für die 2019er Steuererklärungen wurde zunächst vom 28.02.2021 auf den 31.03.2021 ausgedehnt. Im Nachgang hat man jedoch festgestellt, dass die Fristverlängerung unzureichend ist und hat die Frist bis zum 30.08.2021 ausgedehnt. Das bedeutet, dass Steuerpflichtige, die über einen Steuerberater die Steuererklärungen erstellen lassen keinen Verspätungszuschlag festgesetzt bekommen. Hinsichtlich der Verzinsung habe ich keine [...]