Verlängerung Offenlegungsfristen beim BANZ für Jahresabschlüsse 31.12.2021
Erfreulicherweise fängt der Bundesanzeiger (BANZ) erst nach dem 11.04.2023 Mahnungen für noch nicht offengelegte oder hinterlegte 2021er Jahresabschlüsse rauszuschicken.
Erfreulicherweise fängt der Bundesanzeiger (BANZ) erst nach dem 11.04.2023 Mahnungen für noch nicht offengelegte oder hinterlegte 2021er Jahresabschlüsse rauszuschicken.
Erfreulicher Weise hat der Bundesanzeiger (BANZ) die Forderung des Deutschen Steuerberaterverbandes ernst genommen und die Zügel etwas gelockert. Für noch nicht offengelegte Jahresabschlüsse 2020 von GmbH´s wird wohl vor dem 07.03.2022 kein Ordnungsgeld festgesetzt. Quelle: https://www.dstv.de/offenlegungsfrist-fur-jahresabschlusse-2020-quasi-verlangert/ Bei Fragen stehen mein Team und ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.