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BMF hat Stundungsmöglichkeiten über 30.06. bis zum 30.09.2021 verlängert

Das BMF hat die geltenden Regelungen zu coronabedingten Stundungen bzw. - Vollstreckungsaufschüben zunächst über den 30.06. bis zum 30.09.2021 verlängert. Die Verlängerung ist daran geknüpft, dass nachweislich und nicht unerhebliche Betroffenheit durch die Corona-Krise vorliegt. Was passiert nach dem 30.09.?? Hier sollten Sie frühzeitig mit dem Finanzamt in Kontakt treten und eine angemessene Ratenzahlungsvereinbarung aushandeln. [...]

Von | 2021-05-18T09:31:09+02:00 18. Mai 2021|Allgemein, Covid-19|