Schlussabrechnungen aller Corona-Hilfen zum 31.12.2022 / Erste Fristsetzung
Irgendwann müssen auch die Corona-Hilfsprogramme schlussabgerechnet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun eine erste Frist für die einzelnen Programme veröffentlicht. Demnach müssen Schlussabrechnungen für folgende Förderprogramme bis 31.12.2022 elektronisch übermittelt werden: - Überbrückungshilfe I, II, III, III+, IV ,November- und Dezemberhilfe..... kurz gesagt: ALLE !!! Im Rahmen meiner damaligen Honorarabrechnung sind die Rückmeldungen bereits enthalten. Sie [...]