Neustarthilfe / Änderung der FAQs
Anbei die aktuelle Lage zur Beantragung der "Neustarthilfe". Die FAQs wurden grundlegend geändert. Antragberechtigt sind nun auch GmbH´s mit maximal einem Gesellschafter, die ihren Geschäftsbetrieb vor dem 20.04.2020 aufgenommen haben. Anträge können nun AUCH AB SOFORT über den Steuerberater gestellt werden.