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Stundungen laufen zum 30.06.2021 aus !!!!

Gemäß BMF-Schreiben vom 18.03.2021 werden Stundungsvereinbarungen für nach dem 30.06.2021 fällige Steuern (Umsatzsteuer / Einkommensteuer / Körperschaftsteuer) nicht weiter verlängert bzw. nicht neu gestundet. Die Beträge werden entsprechend dem Stundungsende seitens der Finanzverwaltung fällig gestellt werden. Stundungsanträge für vor dem 30.06.2021 fällige Steuern laufen längstens bis zum 30.09.2021. Eine begrüßenswerte Verlängerung der Regelungen des BMF-Schreibens [...]

Von | 2021-07-07T09:25:48+02:00 1. Juli 2021|Allgemein, Covid-19|