Änderung im Mindestlohngesetz zum 01.07.2021

Änderung im Mindestlohngesetz zum 01.07.2021

Der Mindestlohn wurde für alle Beschäftigten zum 01.07.2021 auf 9,60 EUR pro Stunde erhöht. Achtung bei den Minijobs: Bei den geringfügig Beschäftigten reduziert sich dadurch die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit auf 46,88 Std. Bitte berücksichtigen Sie diesen...