Verlängerung Rückzahlung Soforthilfe auf den 30.06.2023
Erfreulicherweise verlängert das Land NRW die Rückzahlungsfrist der Corona-Soforthilfe. Die Frist wurde vom 31.10.2022 auf den 30.06.2023 verlängert. Quelle: Land verlängert die Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023 | FINANZVERWALTUNG