Fristverlängerte Abgabe und Stundung der zum 10.04.2020 fälligen Lohnsteuer
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, auf Veranlassung der Steuerberaterkammer hat die Finanzverwaltung NRW für die zum 10.04.2020 fällige Lohnsteuer für den Monat März 2020 bzw. für das I. Quartal 2020 einen Aufschub bis zum 10.06.2020 gegeben. Hierbei handelt es sich um eine Stundung der fälligen Lohnsteuer. "Allerdings setzt die Fristverlängerung eine unmittelbare, nicht unerhebliche [...]